Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Die Städte und Gemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehr stehen regelmäßig vor der Aufgabe, Feuerwehrfahrzeuge zur Sicherstellung des Brandschutzes in ihrem Hoheitsbereich zu beschaffen. Der grundsätzliche Investitionsrahmen ergibt sich hierbei in der Regel aus dem Feuerwehrbedarfsplan. Wir unterstützen.

Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

Entlastung für die Kommune – Zufriedenheit bei der Feuerwehr

Feuerwehrfahrzeuge sind in anerkannte Regeln der Technik definierte, komplexe und hochwertige Maschinen. Die voraussichtlichen Investitionskosten pro Fahrzeug liegen oft oberhalb der in § 106 GWB geregelten Schwellenwerte. Somit sind diese Fahrzeuge von den Trägern des kommunalen Brandschutzes als öffentliche Auftraggeber im offenen EU-weiten Verfahren auszuschreiben.

Damit der Beschaffungsvorgang eines Fahrzeuges den festgestellten Bedarf tatsächlich deckt und nach vergaberechtlichen Grundsätzen gleichzeitig rechtssicher im Einklang mit der Vergabeverordnung (VgV) abläuft, sollte bereits in der frühen Planungsphase der grundsätzliche Ablauf des Verfahrens geklärt und die Vergabeunterlagen inklusive der technischen Leistungsbeschreibung entsprechend gestaltet werden.

Wir bieten Ihnen unterstützende Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen. Dabei bleibt die beschaffende Stadt/Gemeinde die Vergabestelle.

Im jeweils haushaltsrechtlichen Rahmen des kommunalen Trägers entwickeln wir, zusammen mit den künftigen Anwendern, vergabereife Lösungen.

Wir legen besonderen Wert auf eine individuelle Projektbegleitung. Da die örtlichen Erfordernisse und Möglichkeiten immer verschieden sind, bieten wir Ihnen die beschriebenen Leistungen auch variabel und individuell an – so, wie Sie es brauchen.

Stufe 1: Unterstützung der Planung und Vorbereitung der Vergabe

Ziel der Stufe 1 ist es, ein bedarfsgerechtes, den anerkannten Regeln der Technik entsprechendes Fahrzeug in einem marktgerechten Leistungsverzeichnis technisch-funktional zu beschreiben und eine Wertungsmethodik zu entwickeln, die das wirtschaftlichste Angebot herausstellt.

In der Stufe 1 sind Besprechungstermine zur Bedarfsfeststellung mit dem jeweiligen Bedarfsträger (z. B. Ortsfeuerwehr) enthalten.

Ansprechperson

Ture SchönebeckDiplom-Ingenieur (TU)
+49 4298 27695-344
t.schoenebeck@wirberaten.de

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Stufe 2: Begleitung des Vergabeprozesses

Ziel der Stufe 2 ist es, in einem regelgerechten Wettbewerb dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem höchsten Erfüllungsgrad den Zuschlag zu erteilen.

  • Beratung zu potenziellen Bietern
  • Beantwortung von Bieterfragen und -dialogen
  • technische Prüfung und Wertung der Angebote
  • Entwicklung einer Zuschlagsempfehlung
  • Vergabevermerke und Stellungnahmen für Rechnungsprüfungsämter

Stufe 3: Begleitung der Auftragsabwicklung

Ziel der Stufe 3 ist es, eine vertragsgerechte Leistung seitens der Auftragnehmer zu gewährleisten und qualitätssichernde Kontrollen durchzuführen.

  • Begleitung der Auftragsabwicklung
  • Prüfung der Auftragsbestätigungen und vertraglichen Dokumente
  • Projektierung der Fertigung
  • Teilnahme an Konstruktions-, Baubesprechungen sowie der Zwischen- und Endabnahme
  • Verfolgung von Garantieansprüchen, Überwachung der Mängelbeseitigung

Aktuelles & Informationen

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